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Feuerverbot im Freien Gefahrenstufe 5

🔥 Erhebliche Waldbrandgefahr - Feuer im Freien verboten ⚠️

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.

🔥 Grill nur mit Gas- oder Elektrogrill im Siedlungsgebiet erlaubt

💨 Bei Wind und trockenen Bedingungen kann es schnell zu Flächen- oder Kronenbränden kommen.

 

⚠️ Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln:

• Nur Gas- oder Elektrogrill erlaubt 

• Grill nie unbeaufsichtigt lassen 

• Keine Raucherwaren in der Natur wegwerfen

• Das Abstellen von Motorfahrzeugen ist auf auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen verboten

 

Die Böden sind trocken, die Temperaturen hoch – bitte helft mit, unsere Wälder und Felder zu schützen!

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